Auditpflicht nach EDL-G

Kurzantwort: Nicht-KMU sind in der Regel zur Durchführung energetischer Audits verpflichtet; Umfang und Fristen ergeben sich aus dem Gesetz und der Unternehmenskonstellation.

Bezug zum Leitfaden BAFA / DIN EN 16247-1

Der staatliche Leitfaden beschreibt, wie Auditberichte aufgebaut sein müssen, damit sie den Anforderungen des § 8a EDL-G und der Norm entsprechen. Zentrale Elemente: einleitender Kontakt, Auftakt, Datenerfassung, Außeneinsatz, Analyse, Maßnahmen und Wirtschaftlichkeit.

Wir setzen diese Struktur in der Projektabwicklung voraus, damit Nachweise beim BAFA nachvollziehbar sind.

Zum Auditbericht-Aufbau

Nicht-KMU: typische Trigger und Ausnahmen

Kurzantwort: Größe, Bilanzkennzahlen und Konzernzugehörigkeit bestimmen die Pflicht; Ausnahmen sind eng gefasst und dokumentationspflichtig.

  • Neuordnung nach M&A: Fristen und Bilanzgrenzen neu bewerten.
  • Freistellungen nur nach gesetzlichen Tatbeständen prüfen.
  • Auditqualität: nur anerkannte Qualifikationen und methodische Tiefe.

Schnittstelle BAFA-Förderung

Ein normkonformes Audit nach DIN EN 16247-1 ist die Basis für förderfähige Leistungen, sofern die jeweilige Richtlinie erfüllt ist. Wir strukturieren Bericht und Antrag konsistent.

Zeitplan und Organisation

  1. Kick-off mit Recht und Energieteam.
  2. Dateninventur und Messkonzept.
  3. Feldbegehungen und TGA-Deep-Dives.
  4. Bericht, Management-Präsentation, Umsetzungsroadmap.
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