Leitfaden BAFA · Kapitel V
Maßnahmen & Wirtschaftlichkeit
Kurzantwort: Jedes förderrelevante Audit muss Maßnahmen mit belastbarer Wirtschaftlichkeit (Kapitalwert, Amortisation, Sensitivitäten) und einen priorisierten Maßnahmenplan enthalten.
Mindestanforderungen
- Beschreibung der identifizierten Maßnahmen mit technischer und organisatorischer Einordnung.
- Dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung – inklusive Energiepreisentwicklung und Investitionsparametern, sofern relevant.
- Maßnahmenplan mit Reihenfolge, Verantwortlichkeiten und grober Zeitschiene – Anknüpfung an BAFA-/KfW-Förderwege möglich.
Multi-Site & Wiederholungsaudit (Kapitel VI)
Bei mehreren Standorten gelten besondere Regeln zu repräsentativen Objekten und Clustern. Wiederholungsaudits bauen auf dem Voraudit auf – die Dokumentation muss die Kontinuität zeigen.
Wirtschaftlichkeit: Sensitivitäten
Energiepreis-, Zins- und Auslastungsszenarien sollten in Bandbreiten dargestellt werden – nicht nur Ein-Punkt-Annahmen.
Maßnahmenplan und Verantwortlichkeiten
- Owner pro Maßnahme, Abhängigkeiten, Genehmigungsbedarf.
- CAPEX/OPEX-Split und Finanzierungsoptionen.
- Monitoring-KPIs zur Erfolgskontrolle nach Umsetzung.