Leitfaden BAFA · Kapitel III

Hintergrundinformationen & Auftakt

Kurzantwort: Dieses Kapitel belegt, wer auditiert wird, welche Standorte im Bilanzrahmen liegen und welche Normen und Ziele in der Auftaktbesprechung vereinbart wurden.

Pflichtelemente im Überblick

  1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen und zur Rechtsform – Bezug zum Nicht-KMU-Status nach EDL-G.
  2. Beschreibung der untersuchten Standorte und des Bilanzierungsrahmens gemäß DIN EN 16247-1.
  3. Normen und Vorschriften, die für das Auditobjekt gelten (u.a. GEG, Betriebssicherheit, branchenspezifische Regeln).
  4. Ergebnisse der Auftaktbesprechung: Ziele, Erwartungen, Datenlieferung, Zeitplan und Verantwortlichkeiten.

Wir dokumentieren den Prozess so, dass der spätere BAFA-Verwendungsnachweis die Nachvollziehbarkeit des Audits stützt.

Auditpflicht EDL-G · Weiter zur Verbrauchsanalyse

Standort- und Bilanzlogik

Mehrere Standorte erfordern klare Bilanzgrenzen, Allokationsregeln für gemeinsame Medien und ggf. Cluster für Multi-Site-Verfahren.

Normenkarte

  • DIN EN 16247-1 als Auditkern.
  • Branchenvorschriften (ATEX, Druckgeräte, Kälteanlagenverordnung) ergänzend.
  • Interne Policies (ESG, HSE) einbinden.

Datenbasis: Kapitel IV

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